Journalistischer Kodex

PRÄAMBEL


Der hohe Stellenwert eines für die Gesellschaft objektiven, kritischen und unabhängigen Journalismus bedingt, dass Journalisten bei ihrer Tätigkeit diese Verhaltensregeln einhalten, öffentlich bekunden und sich dadurch einer allgemeinen Berufsüberzeugung verpflichtet fühlen.

Der Österreichische Journalistenkodex stellt die Grundlagen der Berufsethik dar und dient damit der Wahrung und Förderung der Standesehre.

Für die Einhaltung ist es unerheblich, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche bzw. unentgeltliche journalistische Tätigkeit handelt. Wesentlich ist, dass der Journalist bei der Ausübung seines Berufes verantwortungsbewusst handelt.

1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze

* Es ist stets darauf zu achten, welche Folgen und welchen Widerhall die journalistische Arbeit in der Öffentlichkeit haben kann.

* Menschenwürde und Menschenrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden.

* Jegliche Diskriminierung von religiösen und ethnischen Werten und von Minderheiten sowie Hetze gegen Rassen und das Schüren von Fremdenfeindlichkeit ist mit diesem Journalistenkodex unvereinbar.

* Für die Grundrechte und die damit verbundene Pressefreiheit ist ohne Wenn und Aber einzutreten.

* Die Privatsphäre ist zu respektieren.

* Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu wahren.

* Die journalistische Tätigkeit darf nicht zur Umsetzung persönlicher oder fremder Interessen missbraucht werden.

* Eine Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung ist einzuhalten.

* Eine Geschenkannahme ist unzulässig.

2. Spezielle Verhaltensgrundsätze

* Jede erhaltene Information ist sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen.

* Bei den journalistischen Tätigkeiten sind höchste Fairness und die Prinzipien der Recherche einzuhalten.

* Es darf niemand bloßgestellt oder lächerlich gemacht werden.

* Sensationslust und persönliche Inszenierung sind bei Berichterstattung besonders über oder aus Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebieten zu unterlassen.

3. Freiwillige Selbstkontrolle

* Sämtliche Verstöße gegen diesen Kodex sind vom Österreichischen Medienrat zu prüfen und gemäß seinen Statuten zu beurteilen.

* Bei Erkennen einer falschen Sachverhaltsdarstellung ist freiwillig eine umgehende Richtigstellung zu veranlassen.

4. Verhalten gegenüber anderen Medien und Kollegen

* Alle Journalisten setzen sich für die gemeinsamen Interessen ihrer Berufsgruppe ein.

* Alle leitenden Redakteure haben eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Werte eines unabhängigen, demokratischen und freien Journalismus in Ihren Medien.

* Es ist die Ehre und das Ansehen des Berufes zu wahren.

* Allen journalistischen Mitbewerbern ist mit kollegialem Respekt und Würde zu begegnen.